Bieterverfahren
Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Gebote auf die Domain frusola.ch. Mit der Abgabe eines Gebots akzeptieren Sie sie.
1. Gegenstand
Angeboten wird die Domain frusola.ch. Gegenstand des Kaufs ist die Übertragung der Domain; Inhalte, Marken oder andere Rechte gehören nicht dazu.
2. Teilnahme
Bieten können volljährige, handlungsfähige Personen sowie Unternehmen und Organisationen. Nötig ist eine gültige E‑Mail-Adresse; über sie läuft die gesamte Kommunikation.
3. Gebote
- Gebote werden in Schweizer Franken (CHF) abgegeben. Das Mindestgebot beträgt CHF 20.
- Ein Gebot ist ein verbindliches Angebot, die Domain zum gebotenen Betrag zu kaufen. Es gilt 14 Tage ab Abgabe und erlischt danach, wenn bis dahin kein Zuschlag erfolgt ist.
- Ein neues Gebot mit derselben E‑Mail-Adresse ersetzt das frühere.
- Das Verfahren ist verdeckt: Gebote und die Identität der Bietenden werden weder veröffentlicht noch an andere Bietende weitergegeben.
4. Anzeige der Gebotsstärke
Die Anzeige ist eine unverbindliche Einschätzung, wie gut ein Betrag zur Preisvorstellung des Verkäufers passt. Sie gibt keine Auskunft über Gebote anderer und begründet keinen Anspruch auf einen Zuschlag.
5. Zuschlag und Vertrag
- Der Verkäufer entscheidet frei, ob und welchem Gebot er den Zuschlag erteilt. Er muss weder das höchste Gebot annehmen noch überhaupt einen Zuschlag erteilen.
- Der Zuschlag wird per E‑Mail mitgeteilt. Mit dem Zuschlag kommt der Kaufvertrag zum gebotenen Betrag zustande.
- Spätestens mit dem Zuschlag gibt der Verkäufer dem Käufer seine Identität und Kontaktangaben bekannt.
- Der Verkäufer kann das Verfahren jederzeit beenden; bis dahin nicht angenommene Gebote erlöschen.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist innert 7 Tagen nach dem Zuschlag per Banküberweisung in CHF zu bezahlen. Auf Wunsch des Käufers läuft die Zahlung über einen Treuhanddienst; dessen Gebühren trägt der Käufer. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
7. Übertragung
Nach Zahlungseingang erhält der Käufer innert zwei Arbeitstagen den Transfercode (Auth-Code) für frusola.ch und übernimmt die Domain damit bei einem Registrar seiner Wahl. Mit der Übernahme gehen Nutzen, Gefahr und die laufenden Registrierungskosten auf den Käufer über.
8. Gewährleistung
Der Verkäufer sichert zu, Halter der Domain zu sein und sie übertragen zu dürfen. Im Übrigen wird die Domain verkauft, wie sie ist. Ob die Nutzung des Namens Rechte Dritter berührt, etwa Marken- oder Firmenrechte, prüft der Käufer vor dem Gebot selbst.
9. Fairness
Scheingebote, Gebote unter falschem Namen und jeder Versuch, das Verfahren zu manipulieren, sind untersagt und werden ohne Mitteilung ausgeschlossen.
10. Daten
Wie die Angaben aus dem Gebotsformular bearbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz beziehungsweise Sitz des Verkäufers.
Stand: Oktober 2026